Obligatorische Hundekurse Kanton Zürich
Im Kanton Zürich müssen alle Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten, eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind.
(betrifft Hundebesitzer mit Wohnsitz im Kt. Zürich)
Liste der kleinwüchsigen Hunderassen
Diese Ausbidlung beinhaltet:
- Besuch des Kurses für die Welpenförderung zwischen der 8. und 16. Lebenswoche des Hundens (4 Lektionen).
- Besuch des Junghundekurses bis zum 18. Lebensmonat des Hundens (10 Lektionen).
- Besuch des Erziehungskurses innerhalb eines Jahres, wenn der Hund im Alter zwischen 18 Monaten und 8 Jahren übernommen wird (10 Lektionen).
Informationen zu diesen Kursen finden Sie unter folgenden Links:
Für den Erziehungskurs melden Sie sich bitte mit unserem Kontaktformular an. Nach der Anmeldung erhalten Sie alle weiteren Informationen von uns.